Am
01. 01. 2000 in Kraft getreten und von nun an gültig: Die EU-Norm zur Beschattung
von Bildschirmarbeitsplätzen, die besagt, daß eine direkte Blendung
auf dem Bildschirm durch z.B. einfallendes Sonnen- und Tageslicht verhindert
werden soll, ohne die Sicht nach draußen zu versperren.